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Allgemeine Vorsorgeuntersuchung

Die Urologische Krebs - Vorsorge besteht im Allgemeinen aus einem "Basisprogramm", das der sogenannten "gesetzlichen Vorsorge" entspricht. Diese beinhaltet in der Urologie lediglich eine ab dem 45. Lebensjahr jährlich durchgeführte Anamnese, körperliche Untersuchung (Tastung der Prostata, der Hoden und der Leisten), sowie die Befundmitteilung an den Patienten (Stand 04/22, Bundesministerium für Gesundheit). Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.

Über dieses Basisprogramm hinaus, das im wesentlichen dem Stand der Medizin der 1950-1960´er Jahre entspricht, wünschen sich viele Menschen aussagekräftige Untersuchungen auf dem neuesten Stand der Medizin und Technik. Die Leistungen aus diesem modernen "Updateprogramm" sind für den Patienten, bzw. die Patientin, kostenpflichtig und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

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